Fr. Apr 26th, 2024

Es war der 4. Januar 1954, als in Duisburg die erste Parkuhr in Deutschland aufgestellt wurde, also vor ubglaublichen 60 Jahren! 20 Stück davon wurden an einer beliebten Einkaufsstraße aufgestellt und für einen "Groschen" (10 Pfennig) konnte man eine Stunde dort parken. 

In Europa gab es damals nur noch in Basel und in Stockholm solche Automaten, erstmals aufgestellt wurde solch ein  "münzgesteuertes Parkmessgerät" 1935 in Oklahoma City . Ziel der Maßnahme war, dass die Parkplätze vor Geschäften nicht durch Dauerparker belegt wurden und potentielle Kunden eine einkaufsnahe Abstellmöglichkeit für ihr Auto bekommen sollten. Hoffnungsvoll hieß es, dass auch die Autofahrer diese Neuerung gern annehmen würden.

Wirkliche Beliebtheit haben die Parkuhren allerdings bis heute nicht erreicht, die es allerdings in der ursprünglichen Form wohl kaum noch gibt, Meist wurden sie im Lauf der Jahre durch Parkscheinautomaten ersetzt, man wirft keinen Groschen mehr ein, sondern kann vielfach sogar per Handy bezahlen und eine so genannte "Brötchentaste" erlaubt oft das ganz kurzfristige Parken. Nur um eben mal schnell nur Brötchen zu holen, was bedeutet, dass eine Viertelstunde mit dem entsprechenden Parkschein kostenlos geparkt werden kann. Um diese 15 Minuten erhöht sich an den entsprechenden Automaten die bezahlte Parkdauer.

Lange Zeit galt es quasi als Geheimtipp, sich völlig ohne Parkschein an einen Parkscheinautomaten bzw. eine Parkuhr zu stellen, denn hierfür gab es unabhängig von der Parkdauer nur ein Knöllchen über 5,– Euro. Das wiederum konnte durchaus günstiger sein, als eine mehrstündige Parkdauer zu bezahlen. Mit gezogenem Parkschein wurde das Bußgeld nach überzogener Parkdauer berechnet, was sich auch bis zu 25,– Euro addieren konnte.
Warum dieser Unterschied vom Bußgeld für Parken ohne Parkschein bzw. Parkscheibe und dem Überschreiten der Parkdauer? Bei einer erstmaligen Kontrolle ist ggf. nicht zu erkennen, seit wann das Fahrzeug abgestellt ist und so wird zunächst einmal ein dementsprechender Strafzettel ausgeschrieben.

Im letzten Jahr erfolgte ab dem 1. April eine Gebührenanpassung und das Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe kostete ab dem Zeitpunkt 10,– Euro, ebensoviel kostet es, wenn man die Parkzeit bis zu 30 Minuten überschreitet. Bei Überschreitung um mehr als eine Stunde werden 15,– Euro Verwarngeld fällig, bis zu zwei Stunden sind es 20,– Euro, bis zu drei Stunden 25,– Euro und für mehr als drei Stunden muss man 30,– Euro berappen.
 

 

Von Auto Nom

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