Do. Dez 12th, 2024

Die meisten unserer Fahrzeuge verfügen über viel, über sehr viel Technik. Mehr oder weniger zahlreiche Assistenzsysteme unterstützen den Fahrer, Störungen und Fehler werden per Computer in den Werkstätten ausgelesen. Internet steht auch unterwegs zur Verfügung.  Man telefoniert, lässt sich vom Navigationsgerät ans Ziel führen, bekommt über den internen Bordcomputer etliche Daten angezeigt.

Aber: Diverse Daten werden uns nicht nur angezeigt, sondern unter Umständen auch gespeichert. Und  nicht "nur" gespeichert, sondern auch mitunter übermittelt. Die Weitergabe von Daten kann ggf. Vorteile haben, aber auch von Nachteil sein und ist in jedem Fall zustimmungspflichtig.

Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen (man kann das zum Beispiel mit der Anerkennung  der AGB´s beim Kauf eines Autos tun) und sie muss auch schriftlich widerrufen werden.

Ein Vorteil dieser Datenspeicherung liegt nicht nur darin, die Arbeit der Werkstätten zu optimieren, die Möglichkeiten der Nutzung sind vielfältig. Für 2015 ist wohl als Standart in Neuwagen ein eventuell Leben rettendes Notrufsystem geplant, das bei Auslösung der Airbags einen Notruf mit Angabe des Fahrzeug-Standortes abgibt und  automatisch eine Sprachverbindung zur Notruf-Zentrale aufbaut.

Datenschützer befürchten allerdings auch durchaus Nachteile einer solchen Datenspeicherung.
Denn über gewisse Daten lassen sich nicht nur relevante Information für den Werkstatt-Aufenthalt und zum Beispiel über den Verschleiß von Autoteilen ermitteln, sondern es lassen sich  Rückschlüsse auf  das Fahrverhalten und auch den Fahrer ziehen, was besonders bei einem Unfall interessant werden kann. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hält eine Musterinformation "Datenspeicher im Farzeug" zum download bereit, die als "Verbesserung der Transparenz über Datenumgänge" in die Betriebsanleitungen der Fahrzeuge aufgenommen werden könnte.

 

Von Auto Nom

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