Mi. Mai 8th, 2024

 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das gilt auch in Bezug auf die Winterreifenpflicht. Winterreifen sind nicht nur in Deutschland Pflicht, jedes Land hat aber seine eigenen Vorschriften und Regeln. Wer also mit dem Auto Urlaub in der winterlichen Saison plant, sollte sich auf jeden Fall über die Vorgaben des Gastlandes informieren. Der ADAC stellt ein Infogramm zur Verfügung mit Informationen,  was in welchem Land genau zu beachten ist.

In Deutschland heißt es, dass bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen bzw. ggf. Ganzjahresreifen zu verwenden sind. Natürlich mit entprechender Profiltiefe und in angemessenem Zustand. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von mindestens 40,– Euro und einem Punkt in  Flensburg belegt werden.

Keine generelle Verpflichtung für Winterreifen gibt es zum Beispiel in Österreich, hier muss man aber beachten, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein müssen. Sind die Straßen mit Schnee und Eis bedeckt, dürfen an den Antriebsrädern Schneeketten verwendet werden.

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung für Winterreifen, hier sollte man sich über die einzelnen Vorschriften der verschiedenen Regionen gezielt informieren. Anders als bei uns kann dort manchenorts zum Beispiel per Beschilderung kurzfristig eine Winterreifenpflicht ausgesprochen werden,

Einige Länder haben gar keine Regelung, es kann aber auf keinen Fall verkehrt sein, das Auto mit Winterreifen auszurüsten. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer.
 

Von Auto Nom

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