Fr. Mrz 29th, 2024

Jährlich fahren viele Millionen Deutsche ins europäische Ausland, um dort ihren Urlaub zu verbringen.

Nicht selten jedoch passiert es, dass die Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres schon kurz hinter der Grenze empfindlich getrübt wird. Immer häufiger werden gerade deutsche Urlauber bereits im benachbarten Österreich, in Italien oder Frankreich schon bei geringen Verkehrssünden mit satten Geldbußen zur Kasse gebeten.

Wer auf ausländischen Straßen unterwegs ist, unterliegt grundsätzlich dem dortigen Verkehrsrecht, soweit es sich um Verhaltensbestimmungen (Tempolimits, Vorfahrtsregeln usw.) handelt. Ausländische Sanktionen und Verfahrensvorschriften weichen teilweise erheblich von deutschen Bestimmungen ab.
So trifft den Kfz-Halter im Ausland häufig eine Halter- (oder halterähnliche) Haftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. in Italien, Belgien, den Niederlanden).

Angesichts des baldigen Inkrafttretens internationaler Vollstreckungsabkommen – der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird voraussichtlich ab 2010 praktische Bedeutung erlangen – ist es künftig wichtiger denn je zuvor, seine Rechte zu kennen.

Von Auto Nom

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