Fr. Apr 19th, 2024
Jetzt wird es ernst: Zum 1. Oktober 2010 wird in Deutschland der sog. „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und –bußen“ vom 24. März 2005, umgesetzt.
 
Diese Regelung ermöglicht es Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern, nichtbezahlte Geldbußen u.a. aus Straßenverkehrsverstößen auch in Deutschland (notfalls zwangsweise) einzutreiben, also zu vollstrecken. Bislang können nur österreichische Behörden ausstehende Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) hierzulande eintreiben.
Welche Auswirkungen hat dies in der Praxis? Vollstreckt werden dann hierzulande Geldbußen oder Geldstrafen aus dem gesamten EU-Ausland ab einem Betrag von 70 Euro, die im EU-Ausland wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Parkverstöße) verhängt wurden.
 
Achtung: Vereinzelt fallen daher darunter auch Verkehrsverstöße, die zwar bereits vor dem 1.10.2010 begangen wurden, das Bußgeld aber erst nach diesem Zeitpunkt verhängt oder rechtskräftig wird. In einigen Ländern (z.B. Italien) kann zwischen Feststellung der Übertretung und Ausstellung des Bußgeldbescheids einige Zeit vergehen.

Autofahrer sollten daher bereits jetzt ausländische Bußgeldbescheide besonders sorgfältig beachten und rechtzeitig juristischen Rat einholen. Nur so können eventuelle unliebsame und teure Vollstreckungsfolgen verhindert werden.

Von Auto Nom

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