Fr. Apr 19th, 2024

Die Warnblinkanlage im Auto ist ein Teil der Beleuchtungsanlage, beim Betätigen des entsprechenden Schalters blinken alle Blinker gleichzeitig unabhängig davon, ob die Zündung eingeschaltet ist oder nicht. Sinn und Zweck des Warnblinkers ist es, anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass man eine Panne hat oder in einen Unfall verwickelt wurde. Auch beim Abschleppen (sofern eine Achse den Boden berührt) ist der Warnblinker einzuschalten.

Für Schul- und Linienbusse kann es per Zusatzschild eine Vorschrift geben, dass die Warnblinkanlage beim Heranfahren an eine Haltestelle und während des Haltens einzuschalten ist. Solange der Warnblinker in Gang ist, gelten bestimmte Regelungen. Es darf zum Beispiel nicht überholt werden, solange der Bus an die Haltestelle heran führt, der haltende Bus darf nur in Schrittgeschwindigkeit überholt werden.

Das Setzen der Warnblinkanlage am Stauende ist erwünscht und erlaubt, denn hiermit werden die heran nahenden Autofahrer vor einer Gefahr gewarnt.

Nicht gestattet dagegen ist es, den Warnblinker quasi als Hinweis für verbotenes Parken einzuschalten und damit in zweiter Spur oder wo auch immer zu halten oder zu parken. Ebenso ist es nicht zulässig, den Warnblinker zu setzen, um in einer Kolonne zu fahren. Auch ist die Benutzung als Hinweis, dass man sein Auto entlädt, nicht gestattet.

Hinweis: Die Warnblinkanlage ist SOFORT nach dem Liegenbleiben des Fahrzeuges einzuschalten und es muss eine zusätzliche Absicherung durch ein korrekt aufgestelltes Warndreieck erfolgen. Eine Warnweste in Tagesleuchtfarben und mit reflektierenden Streifen sollte in jedem Auto zu finden sein und dient der eigenen Sicherheit. In Deutschland gibt es eine Warnwestenpflicht nur in gewerblichen Fahrzeugen, in anderen EU-Ländern ist sie auch für Privatfahrzeuge vorgeschrieben.

Von Auto Nom

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