Fr. Apr 19th, 2024

Eine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es (noch) nicht. Jedoch verlangt der Gesetzgeber und die Versicherungen bei Unfällen im Winter, eine den Witterungsverhältnissen angepasste Ausrüstung, was die Breifung mit einschließt.

Winterreifenpflicht gilt für:

  • Finnland (Pflichtzeitraum: 01. Dezember – 28. Februar)
  • Estland  (Pflichtzeitraum: 01. Dezember – 28. Februar)
  • Lettland (Pflichtzeitraum: 01. Dezember – 28. Februar)
  • Litauen  (Pflichtzeitraum: 01. November – 01. April)
  • Österreich (Pflichtzeitraum: 01. November – 15. April)
  • Schweden (Pflichtzeitraum: 01. November – 31. März)
  • Norwegen (Pflichtzeitraum: 01. November – 31. März)
  • Slowenien (Pflichtzeitraum: 15. November – 15. März)

Spezielle Regelungen und Vorschriften europäischer Staaten:

  • Deutschland:
    • Verwarnung oder Bußgeld bei nicht angepasster Bereifung
  • Finnland
    • Profiltiefe mind. 3 mm auch bei gebremsten Anhängern
  • Italien:
    • Aostatal: Winterreifenpflicht ab 15. Oktober – Ende je nach Witterung
  • Kroatien:
    • Schneeketten müssen in bestimmten Gegenden und bei winterlichen Strassenverhältnissen mitgeführt werden, ansonsten kann die Einreise verweigert werden.
  • Lettland
    • Pflichtzeitraum kann bei winterlicher Wetterlage ausgedehnt werden
  • Mazedonien
    • 15. Oktober bis 15. März müssen bei Sommerbereifung Schneeketten mitgeführt werden
  • Norwegen und Schweden
    • Wintereifenpflicht gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Profiltiefe mindestens 3mm
  • Österreich
    • Bei winterlichen Strassenverhältnissen, entweder Winterreifen oder Sommerreifen mit Schneeketten vorgeschrieben. Profiltiefefür Winterreifen mindestens 4 mm.
  • Schweiz:
    • Hier gilt eine Winterreifenempfehlung. Mithaftung für Unfallfolgen, die auf Grund nicht angemessener Bereifung entstanden sind.
  • Slowenien: 
    • Profiltiefe mindestens 3 mm. Auch ausserhalb des Pflichtzeitraums, sind bei winterlichen Strassenverhältnissen entweder Winterreifen oder Sommerreifen mit Schneeketten vorgeschrieben.
  • Ungarn:
    • Bei winterlichen Strassenverhältnissen, kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden

 

Von Auto Nom

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