Sa. Apr 27th, 2024

Am 27. Dezember feierte ein junges Liebespaar in der Oberpfalz und es floß das eine oder andere Bier. Das Bier war lecker, die Stimmung gut und so ergab es sich, dass die beiden einander nahe sein wollten. Sehr nahe. Mangels einer anderen umgehend zur Verfügung stehenden Gelegenheit (in der freien Natur war es sicher auch bitterkalt) brachen die beiden eine Garage auf, die gegenüber der Gaststätte lag und vergnügten sich auf der Motorhaube des dort abgestellten PKW´s.

Am nächsten Morgen entdeckte die Lebensgefährtin des Wagen- und Garagenbesitzers den Einbruch und außerdem etliche Spuren: Ein Haarreif an der Windschutzscheibe, Frauenhaare an der Dachreling, eine Jacke mit einem Handy und ein Schlüsselbund. Sowie ein benutztes Kondom. Auch der Wagen sah nicht mehr ganz so aus wie am Vortag. denn die Motorhaube war zerbeult und verkratzt, das Nummernschild abgerissen. Die Polizei wurde gerufen und aufgrund der hinterlassenen Gegenstände konnten die Einbrecher schnell ermittelt werden. 

Das Paar sollte den angerichteten Schaden bezahlen, räumte das Geschehen ein und übergab die Sache wohl ihrer Versicherung. Es kam zu einem Gerichtsverfahren, in dem ein Vergleich geschlossen werden sollte. Diese Einigung konnte allerdings nicht erfolgen. weil die Versicherung bezweifelte, dass allein durch das Liebesspiel des Paares solche Schäden entstanden sein konnten. Ein KFZ-Gutachter wurde hinzu gezogen, ließ auf das Fahrzeug eine neue Motorhaube montieren und ließ die "Tat" von einem anderen Paar nachstellen, fast jedenfalls. Er erklärte in seinem Gutachten, dass die Frau auf die Motorhaube gesprungen sein musste und sich – für einen besseren Halt – mit den Füßen am Kennzeichen abgestützt hatte. Hierdurch entstanden Beulen und Kratzer, nicht nur die Motorhaube musste erneuert werden.
Bei dem heutigen zweiten Gerichtsermin einigten sich der Kläger und der Anwalt der Beklagten auf einen Vergleich von rund 2.700,– Euro. Diese Summe ist von dem Liebespaar zu zahlen, sowie 75 Prozent der Gerichtskosten.

Übrigens: Der Geschädigte ist Tubabläser bei der "Altneihauser Feierwehrkapell´n" und hier wurde das Geschehen in einem ein- bzw. zweideutigen Song "aufgearbeitet". 

Von Auto Nom

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