Do. Dez 12th, 2024


Ab morgen, also dem 1.7.2014 gilt die neue Warnwestenpflicht in Deutschland, die im letzten Jahr vom Bundesrat beschlossen worden war (Wir hatten berichtet). In jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug (PKW, LKW oder Auto) ist für den Fahrer eine Warnweste mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Die Westen müssen der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen und in den Farben gelb, orange oder rot sein. Das Nichtmitführen kann ein Verwarngeld von 15,– Euro nach sich ziehen.

Sinnvoll ist es, die Warnweste im Fahrzeuginnenraum griffbereit für den Fahrer zu deponieren, damit diese im Bedarfsfall gleich anlegt wird und man so beim Verlassen des Fahrzeugs besser gesehen werden kann.

Das Tragen einer Warnweste verdoppelt zum Beispiel die Chance von anderen Verkehrsteilnehmern bei Dämmerung gesehen zu werden. So sollte man durchaus Überlegungen anstellen, für alle Fahrzeuginsassen eine Weste mitzuführen, damit alle besser wahrgenommen werden können, wenn sie bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen müssen.

Im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen, man sollte sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Vorschriften informieren. In Luxemburg zum Beispiel muss man als Fußgänger eine Warnweste tragen, wenn man nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen am Rand einer Landstraße läuft. In Bulgarien müssen alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste tragen, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Genauso unterschiedlich wie die Regelungen, können auch die Bußgelder ausfallen.

Übrigens: Für in Deutschland zugelassene Motorräder besteht diese Pflicht noch nicht.

Von Auto Nom

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