Fr. Apr 26th, 2024

 

Die Bußgelder für Parkzeitüberschreitungen sind seit dem 1. April 2013 erhöht worden.

So mancher Autofahrer wird tiefer ins Portemonnaie greifen müssen, wenn er seine bezahlte Parkzeit überschreitet. Folgende Beträge werden künftig fällig:

Parkzeitüberschreitung bis zu einer halben Stunde – 10 Euro ( bisher 5 Euro)
bis zu eine Stunde – 15 Euro (bisher 10 Euro)
bis zu zwei Stunden – 20 Euro (bisher 15 Euro)
bis zu drei Stunden – 25 Euro (bisher 20 Euro)
mehr als drei Stunden – 30 Euro (bisher 25 Euro) 

Es gibt noch weitere schon beschlossene Änderungen, die allerdings erst zu künftigen Terminen aktuell werden:

Winterreifenpflicht nicht beachten – 70 Euro ( bisher 40 Euro)
Falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall – 70 Euro ( bisher 40 Euro)
Missachtung der Kindersicherungspflicht – 70 Euro ( bisher 40 Euro)
Handy am Steuer- 70 Euro ( bisher 40 Euro)
Ohne gültige Plakette in die Umweltzone – 80 Euro ( bisher 40 Euro)
Vorfahrtverstoß – 80 Euro ( bisher 50 Euro)

Auch für Radfahrer ändert sich einiges, bestimmte Verstöße werden mit höheren Bußgeldern geahndet und die Regeln zwischen Auto- und Radfahrern sind zum Teil klarer gefasst worden.

Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße – 20 bis 35 Euro (bisher 15 Euro bis 30 Euro).
Nichtbenutzung eines Radweges oder Fahrten in falscher Fahrtrichtung – 20 Euro (bisher 15 Euro)
Fahrten eines Radfahrers ohne Licht – 20 Euro (bisher 10 Euro).

Angaben ohne Gewähr

Von Auto Nom

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