Do. Nov 14th, 2024

Braune Hänge, stillstehende Lifte, verschobene Saisonstarts in den Skigebieten: Das erwartet Skifahrer momentan in den Alpenländern. Die weiße Pracht lässt in den meisten Regionen noch auf sich warten. Schneemangel ist aus rechtlicher Sicht laut ADAC aber kein Grund für eine kostenlose Stornierung des Skiurlaubs und gilt auch nicht als so genannte höhere Gewalt.

Das gilt grundsätzlich für alle Winterurlauber. Egal, ob man die Unterkunft individuell oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Denn der Hotelier oder der Reiseveranstalter haften grundsätzlich nicht für schlechte Witterungsverhältnisse.

Anders ist die Rechtslage, wenn Skifahrer über einen Reiseveranstalter gebucht haben, der im Katalog oder den Reiseunterlagen mit Schneegarantie wirbt. Diese Zusage muss eingehalten werden. Wintersportler können aber nicht den Lift vor der Hoteltür erwarten, eine Fahrt mit dem Auto oder Skibus kann zugemutet werden. Einige Veranstalter bieten bei Schneemangel aber Umbuchungsmöglichkeiten an.

Gegen unliebsame Wetterverhältnisse können sich Skifahrer generell aber nicht versichern. Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefälle von Angehörigen ab.

Quelle: ADAC.de

Von Auto Nom

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