Do. Dez 12th, 2024

 

Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Wer ohne wintertaugliche Bereifung ins Rutschen kommt und einen Unfall verursacht, trägt die Verantwortung und haftet für den Schaden. Trotz Vollkaskoschutz kann es dann teuer werden.
 
Der ADAC rät, schon bei der Reservierung des Mietwagens Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, dass die Fahrzeuge automatisch im Winter entsprechende Reifen aufgezogen haben, obwohl die Fahrzeuge der großen Autovermieter in Deutschland zu 80 Prozent winterfest ausgerüstet sind. Selbst bei kurzer Vorlaufzeit der Buchung können die meisten Vermieter ein Auto mit Winterreifen bereitstellen.
Sollte das Fahrzeug trotz vorab gebuchter Winterreifen ohne Winterpneus übergeben werden, kann der Kunde die Annahme verweigern und ist somit nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Als Winterreifen gelten auch Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ gekennzeichnet sind.
 
Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten „M & S“-Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig.
 
Auf adac.de hält der Club zahlreiche weiterführende Informationen zum Thema Winterreifen und -pflicht auch für das europäische Ausland bereit.
 
Quelle ADAC.de

Von Auto Nom

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