Fr. Dez 13th, 2024

Der Bundesrat hat die Winterreifen-Verordnung konkretisiert:

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Schneeglätte besteht Winterreifenpflicht. Bisher war in der Straßenverkehrsordnung lediglich eine geeignete Bereifung gefordert.
Als Winterreifen gelten so genannte M + S Reifen (Matsch- und Schneereifen) mit entsprechendem Symbol an der Seite. Eine konkrete Bezeichnung "Winterreifen" wird es wohl nicht geben.

Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 40,– Euro geahndet. Doppelt so teuer wird es, wenn man durch die falsche Bereifung andere behindert.

Einen vorgeschriebenen Zeitpunkt zum Reifenwechsel gibt es nicht.

Die Verordnung soll für "Kraftfahrzeuge" gelten, worunter auch Motorräder fallen und ab der kommenden Woche in Kraft treten.

Nicht außer Acht zu lassen ist natürlich die Profiltiefe, der ADAC empfiehlt ein Mindestprofil von 4mm, gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm.

Von Auto Nom

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert