Fr. Apr 26th, 2024

130 kmh Richtgeschwindigkeit auf den Autobahnen – da kommt man doch in Versuchung, Gas zu geben und schneller zu fahren. Die Straßen sind fast leer, das Wetter ist schön und man fühlt sich gut. 

Vorsicht! Dieser "Spaß" kann teuer werden!

Es wird zwar kein Tempo-Limit überschritten, aber wenn es zu einem Unfall kommt, den der Fahrer des schnellen Fahrzeugs nicht einmal verursacht haben muss, kann eine Mithaftung durch die Versicherung in Ansatz gebracht werden. Und zwar genau dann, wenn durch das Einhalten der Richtgeschwindigkeit ein Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Vor dem Landgericht Coburg wurde folgender Fall verhandelt:

Auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße fuhr ein Fahrzeug auf der linken Spur mit 200 kmh. Ein anderer Autofahrer scherte von der rechten Seite unachtsam aus und es kam zu einem Zusammenprall mit Sachschaden. Nach Überprüfung verweigerte die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Übernahme des kompletten Schadens, sondern zog dem Schnellfahrer 20 % der eigenen Schadenssumme ab , da bei Einhalten der Richtgeschwindigkeit der Unfall zu vermeiden gewesen wäre.

Zu Recht entschied das Gericht (AZ: 12 O 421/05)

 

Von Auto Nom

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