Fr. Apr 26th, 2024

Bei winterlichen Straßenverhältnissen benötigen auch Mietfahrzeuge Winterreifen. Nach Ansicht des ADAC sollte dafür jedoch kein Aufpreis verlangt werden, denn die Kunden haben wenig Verständnis dafür, dass für eine gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung extra bezahlt werden muss.

Die ADAC Partner Hertz und Sixt sowie die Autovermieter Europcar und Avis sind inzwischen der ADAC Forderung nachgekommen. Kunden erhalten jetzt bei entsprechenden Straßenverhältnissen Mietautos mit Winterreifen – ohne Aufpreis.

Der ADAC rät, schon bei der Reservierung eines Mietwagens Winterreifen mitzubuchen und sich dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Sollte das Fahrzeug trotz vorab gebuchter Winterreifen ohne Winterpneus übergeben werden, kann der Kunde die Annahme verweigern und ist somit nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Als Winterreifen gelten auch Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ gekennzeichnet sind.

Wer mit seinem Mietauto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten „M & S“-Reifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sorgt der Fahrer für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig.

Auf www.adac.de hält der Club zahlreiche weiterführende Informationen zum Thema Winterreifen und -pflicht auch für das europäische Ausland bereit.

Quelle: ADAC.de

Von Auto Nom

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