Fr. Apr 19th, 2024

 

Spätestens mit dem ersten Sieg der Deutschen Nationalmannschaft bei der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika werden sich wieder viele Fans in Autokorsos auf den Prachtmeilen in Deutschland einreihen. Damit Klarheit herrscht und die Feierlaune nicht unnötig getrübt wird, beantwortet der ADAC die wichtigsten Fragen:

 

Sind Autokorsos eigentlich erlaubt?
Streng genommen nein! Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt während der WM erfahrungsgemäß beide Augen zu. Wichtig ist, dass sich alle Personen im Fahrzeug wieder anschnallen, sobald der Autokorso verlassen wird und das Tempo wieder über Schrittgeschwindigkeit hinausgeht. Hier hört der Spaß auf: Auch beim Autokorso ist Alkohol tabu. Steht die Ampel auf rot, ist unbedingt anzuhalten.

Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen?
Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Windschutzscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in schwarz-rot-gold lackieren – kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.

Darf ich mit „voller Beflaggung“ auf die Autobahn?
Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.

Die Erfahrung während der WM vor vier Jahren im eigenen Land hat übrigens gezeigt, dass es keinerlei größere Unfälle gab.

Quelle: ADAC.de

Von Auto Nom

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