Mi. Apr 24th, 2024

Die heute veröffentlichte Studie des ADAC schlägt hohe Wellen: Tacho-Manipulation ist das Thema.

Der Verkaufspreis eines gebrauchten Fahrzeuges hängt von zahlreichen Kriterien ab, unter anderem eben auch davon, wie viel Kilometer auf dem Tacho stehen. Tacho-Manipulation, viele Autofahrer waren sich bisher nahezu sicher, dass das heute nicht mehr möglich ist. Schließlich ist die Technik weit fort geschritten, (fast) alles geht per Computer und der Glaube an Sicherheit in diesem Bereich ist sehr hoch.

Und genau hier liegt der Irrtum, denn mit der richtigen Ausrüstung dauert das Verändern des Tachostandes nicht einmal 30 Sekunden, ist das Ergebnis, zu dem der ADAC und die Uni Magdeburg kommen. Und – es ist nicht einmal schwierig und auch nicht wirklich kostenintensiv, an die dafür notwendigen Geräte zu kommen. Einfach an die Softwarebuchse anschließen und schon könnte man Zugrifft auf die notwendigen Datein,das ist der das erschreckende Ergebnis. Beim deutschen Gebrauchtwagenverkauf soll im Schnitt jedes dritte Fahrzeug betroffen sein, der dadurch entstehende Schaden wird auf sechs Milliarden Euro geschätzt.

Der ADAC fordert, das die Software besser geschützt wird, damit solche Manipulationen nicht mehr so einfach möglich sind und Betrügern das Leben schwer gemacht wird. Der Verband der Automobilindustrie hat eine etwas andere Perspektive. Denn – beim Gebrauchtwagenverkauf handelt es sich meist um Fahrzeuge, die schon einige Jahre auf dem Buckel haben und Hacker hatten somit genug Zeit, sich sachkundig zu machen, wie sie agieren können.

Also heißt es, als Käufer die Augen und Ohren offen zu halten. Das Serviceheft kann Auskunft geben, auf Reparaturrechnungen wird meist der Kilometerstand notiert, kurzum man sollte sich alles an Papieren zeigen lassen, was möglich ist. Und zwar vor dem Kauf!

Natürlich ist das "Verändern" des Tachostandes auch kein Kavaliersdelikt, im Straßenverkehrsgesetz finden wir folgendes:

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

Von Auto Nom

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