Do. Mrz 28th, 2024

 

Zur Zeit darf man als Fahrradfahrer mit einem Alkoholpegel von bis zu  1.6 Promille unterwegs sein – solange man nicht auffällt, sich angemessen und den Verkehrsregeln entsprechend verhält. Das ist jedoch kein Freibrief dafür, sich betrunken auf den Drahtesel zu setzen. Denn – kann alkoholbedingtes Fehlverhalten nachgewiesen werden, kann dies zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Schon ab 0,3 Promille müssen Radfahrer mit Konsequenzen rechnen, sind sie zum Beispiel in einen Unfall verwickelt,  fahren Schlangenlinien oder zeigen sonstige Ausfallerscheinungen.

Ralf Jäger, Innenminister von Nordrhein-Westfalen,  will sich dafür einsetzen, dass diese Grenze auf 1,1 Promille gesenkt wird, den Wert,bei dem man als Autofahrer als fahruntüchtig eingestuft wird. Die Begründung dafür lautet, dass allein in Nordrhein-Westfalen von den 960 Radfahrern, die im vergangenen Jahr tödlich verunglückten oder schwer verletzt wurden, 840 einen Wert von mehr als 1,1 Promille hatten. Der absolute Negativrekord lag bei 5,0 Promille.

Es gibt etliche Befürworter für die Senkung der Promillegrenze auf dem Rad, aber auch Gegner, die meinen, dass ein Radfahrer meist nur sich selbst und wenig anderen schadet…….

Übrigens: Wird einem als Radfahrer eine Straftat im Straßenverkehr wegen Alkoholmissbrauchs nachgewiesen, kann das bis mit zu 7 Punkten in der Verkehrssünderkartei geahndet und eine Geldstrafe verhängt werden. Weiterhin kann eine MPU angeordnet werden, die – je nach Ergebnis -. auch zum Verlust des Führerscheins führen kann. Gemäß dem ADFC-Rechtsreferenten würde im letzten Jahr 3.300mal ein Radfahrverbot ausgesprochen.

Von Auto Nom

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