Do. Mrz 28th, 2024

In vielen Städten sind die Umweltzonen eingerichtet worden, die von den Besitzern von Oldtimern gemieden werden müssen.

Die Wenigsten wissen, dass – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden – dies doch gestattet ist.

So zum Beispiel, wenn das Fahzeug in der EU-Klasse L (Leichtfahrzeug) zugelassen ist. Das bezieht sich auf Fahrzeuge, die eine schmale Hinterspurachse haben und als Dreiradfahrzeuge angesehen werden können, was Modelle aus den 50er und 60er Jahren betreffen kann. D.h. der Abstand zwischen beiden Rädern (gemessen vom Radmittelpunkt) muss kleiner als 460 mm sein,der Hubraum größer als 50 cm³ und /oder die Höchstgeschwindigkeit über 45 kmh. Nach erfolgter Begutachtung durch den TÜV werden die entsprechenden Eintragungen in der Zulassung vorgenommen.

Des Weiteren kann man sich in seiner Gemeinde nach den Kriterien erkundigen, um ein H-Kennzeichen zu bekommen. Das H steht für historisch und wird auf dem Nummerschild hinter die Ziffernfolge gesetzt. Auch hiermit ist ein Befahren der Umweltzonen gestattet. Der Wermutstropfen dabei ist, dass die Steuer dadurch zum Teil nicht unerheblich ansteigt.

Es kann sich als lohnen, Erkundigungen beim TÜV und der Gemeinde einzuholen, um mit sei.nem Oldtimer beweglicher zu werden

Von Auto Nom

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