Fr. Mrz 29th, 2024

Vor einiger Zeit wurde meiner Tochter mitten in der Nacht das Fahrrad gestohlen. Obwohl es angeschlossen war, sie sämtliche Unterlagen incl. der Nummer vom Fahrradrahmen hatte, kam die Hausratversicherung für den Schaden nicht auf.

Da weder der Dieb ermittelt werden konnte, noch das Fahrrad wieder auftauchte, blieb sie auf dem Schaden sitzen. Besonders ärgerlich war nebenbei bemerkt, dass das Rad fast neu und mühsam zusammen gespart war.

Die Begründung der Versicherung war, dass Fahrräder nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis abends 22 Uhr dem Versicherungsschutz unterliegen.

Jetzt endlich bieten einige Versicherungen eine Erweiterung auch für die Nachtzeit an. Es lohnt sich also, jetzt bei seinem Versicherer nachzufragen, ob die Möglichkeit besteht oder bei Neuabschluss einer Versicherung darauf zu achten, dass diese Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist.

Von Auto Nom

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