Sa. Apr 20th, 2024

Zum Vatertag ziehen ja viele Väter, solche die es werden wollen und all jene, die es noch nicht sind, um die Häuser oder über Land. Viele sind so vernünftig, das Auto stehen zu lassen, was sehr lobenswert ist und eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Nun wäre es ja naheliegend, das Fahrrad zu benutzen, um mobil zu sein. Das Wetter ist schön, das kühle Bierchen schmeckt und irgendwann schwingt man(n) sich auf den Drahtesel, um nach Hause zu fahren. Im guten Glauben, nichts Verbotenes zu tun. Irrtum! Fällt ein Radfahrer im Straßenverkehr auf, wird in einen Unfall verwickelt oder gefährdet andere, wird es unter Umständen sehr ungemütlich für ihn.

Nach erfolgter Alkoholmessung können Strafen und Führerscheinentzug die Folgen sein.

Im letzten Jahr wurde ein ein Radfahrer in einen Unfall verwickelt. Die anschließende Blutprobe ergab einen Wert von 1,6 Promille.

Die Folge war der Führerscheinentzug, gegen den der Radfahrer Widerspruch einlegte. Jedoch ohne Erfolg nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mainz AZ -7 L 34/08 Mz. 

Aber auch ohne Rechtsprechung: Alkohol und Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen, um sich und andere nicht zu gefährden. Nach einem feuchtfröhlichen Abend ist die Fahrt mit einem Taxi vorzuziehen.

Von Auto Nom

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