Fr. Mrz 29th, 2024

Vorrangig sollte man sich vor dem Urlaub über das im Urlaubsland geltende Verkehrrecht informieren, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Gerade bei Temposündern gibt es  z.T. wesentliche höhere Bußgelder und Strafen als in Deutschland.

Das zeigt ein Beispiel, das vom österreichen Automobilclub ÖAMTC.

Zwei Österreicher, der Sohn als Fahrer und die Mutter als Fahrzeughalter waren in Italien mit 81 kmh statt der vorgeschriebenen 70 kmh unterwegs. Einige Zeit später ging bei der Mutter ein Bußgeldbescheid über 170,– Euro ein und die Summe wurde überwiesen.
Ein weiteres Schreiben, das dem Bescheid hinzugefügt war, erachteten die Beiden als unwichtig, zumal es in italienisch und mangelhaftem Englisch verfasst war.
Somit waren sie der Auffassung, dass die Angelegenheit damit als erledigt zu betrachten war.

Sie staunten nicht schlecht, als nach weiteren Woche nochmals ein Bußgeldbescheid eintraf wegen "Nichterteilung der Lenkerauskunft."  Nach italienischem Recht hat jeder Fahrer ein Punktekonto, auf dem maximal 20 Punkte angesammelt werden dürfen. Da die Geschwindigkeitsübertretung von 11 kmh mit 5 Punkten gewertet wird,  wird ein "Lenkererhebungsverfahren" angestrengt, um ggf. nicht den Fahrzeughalter zu Unrecht zu belasten. Dies hätte in dem nicht beachteten Formular geschehen können. Der Sohn hätte dann zwar auf seinem Punktekonto 5 Punkte gehabt, dies wiederum hat aber nur für Italien Gültigkeit.

Zu diesem Fall gibt es jedoch noch einen anderen Aspekt: Ein Tatvorwurf muss dem Beschuldigten in der für ihn verständlichen Sprache zugestellt werden. Demzufolge hätte wegen dieses Formfehlers ein Widerspruch erfolgen können.

Bei Verkehrs-Verstößen im Ausland empfiehlt es sich also unter Umständen einen Anwald zu konsultieren.

Von Auto Nom

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