Fr. Mrz 29th, 2024

Manchmal scheint es keine andere Möglichkeit zu geben, als im Halteverbot zu parken. Zum Beispiel ist man mit dem Auto liegen geblieben und schafft es gerade, das Fahrzeug an den Straßenrand zu schieben, wo nur eine freie Stelle im Halteverbot zu finden ist. Oder man hat es aus einem wichtigen Grund so eilig, dass man keinen Parkplatz suchen kann/will und stellt sich in die verbotene Zone. 

Ganz findige Autofahrer deponieren einen Zettel mit ihrer Telefonnummer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Vielleicht noch mit einem Zusatz. "Komme gleich wieder" oder "Wagen wird abgeschleppt". Oder auch "Bitte anrufen, komme sofort!"

Muss so ein Zettel beachtet werden? Hier ist die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich. Zum einen ist wohl die Verhältnismäßigkeit der Abschleppkosten gegenüber dem Delikt nicht immer gegeben, zum kann es natürlich nicht funktionieren, dass solch Zettel vorbehaltlos akzeptiert wird.

Lässt es sich so gar nicht vermeiden, das eigene Auto ins Halteverbot zu stellen, sollte man eine detaillierte Nachricht hinterlassen. Neben der Kontakttelefonnummer sollten Datum, Uhrzeit und der Ort des derzeitigen Aufenthalts zu finden sein, versehen mit dem Hinweis wann man sich wieder am Auto einfindet, wobei fünf Minuten ausreichen sollten.

Eine Verpflichtung, eine solche Mitteilung zu beachten, besteht aber nicht. 

Ist aus dem Zettel ersichtlich, dass das Fahrzeug über längere Zeit im Halteverbot steht, wird daraus logischerweise ein Parken abgeleitet, was ein Abschleppen auch ohne Behinderung rechtfertigt.

Unterschieden wird noch zwischen dem absoluten Halteverbot, wo jeder Stopp untersagt ist und dem eingeschränkten Halteverbot, bei dem man länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten darf. Ausgenommen davon sind das Ein- oder Aussteigen oder das zügige Be- oder Entladen

Von Auto Nom

Ein Gedanke zu „Parken im Halteverbot – Ausnahmen?“
  1. Absolutes Halteverbot ist und bleibt absolut verboten. Da soll man gar nicht parken, egal wie es kommt oder aus welchem Grund auch immer. Mein WG-Freund hatte einen alten Opel der mitten im Fahrt den Geist aufgegeben hat, der konnte noch mit seinem Beifahrer das Auto in einem Halteverbot, also ein normales Halteverbot, schieben. Obwohl er nicht länger als ne Stunde gestanden hat, hat er Bußgeld dafür bezahlen müssen. Die Beamten hätten wohl keinerlei Verständnis dafür gehabt. Hängt also sehr stark von dem Beamten ab.

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