Di. Apr 23rd, 2024

Die Bedeutung des Namens Elefantenrennen kennt wohl Jeder: Ein LKW versucht einen anderen LKW, der fast die gleiche Geschwindigkeit fährt, zu überholen. Da bietet sich dann schon mal das Bild, dass der rechtsfahrende LKW beschleunigt, während der andere versucht, zu überholen oder der Brummi auf der linken Spur kämpft sich Meter um Meter vorbei. Vor kurzem ist ein neues Urteil zu diesem Vorgang ergangen.

Laut Straßenverkehrsordnung darf neben anderen Vorschriften nur dann überholt werden, wenn man selbst eine deutliche höhere Geschwindigkeit (mindestens 20 kmh) erbringen kann. Versucht nun ein Brummi an dem anderen vorbei zu ziehen, dauert das mitunter eine kleine Ewigkeit, da beide Fahrzeuge in etwa die gleiche Geschwindigkeit fahren. So können Staus entstehen, was alle anderen Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft zieht.

So dauerte ein Überholvorgang zwischen zwei LKW´s auf einer zweispurigen Autobahn ca. 2 Minuten, wodurch sich dahinter auf beiden Spuren ein Stau bildete. Ein dahinter fahrendes Polizeifahrzeug protokollierte den Vorgang und es wurde ein Bußgeld in Höhe von 80,– Euro verhängt. Dagegen klagte der betroffene Fahrer und scheiterte:

Laut der Entscheidung des OLG Hamm muss ein solcher Überholvorgang innerhalb von ca. 45 Sekunden abgeschlossen sein (als Faustformel) und da diese Zeit deutlich überschritten war, ist das Bußgeld gerechtfertigt.

 

 

Von Auto Nom

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