Sa. Apr 20th, 2024

Die KFZ-Steuer wurde lange Zeit von den Bundesländern verwaltet, obwohl die Ertrags- und Verwaltungshoheit  bereits zum 1.7.2009 auf den Bund übergegangen war. Im ersten Halbjahr 2014 ging die Verwaltung nun etappenweise an die Hauptzollämter über, was bedeutet – dass bei erteilter Vollmacht zum Lastschrifteinzug – die fällige Steuer auch vom jeweilig zuständigen Hauptzollamt eingezogen wird. Wer die Steuer selbst überweist, wurde auf den geänderten Zahlungsempfänger hingewiesen.

Solch ein Wechsel beschert allerdings nicht nur viel Arbeit und Verwaltungsaufwand, sondern bietet auch ein hohes Potential für Irrtümer. So sind wohl bei der Übertragung der 58 Millionen Datensätze von einer Behörde zu anderen softwarebedingt Fehler aufgetreten. 

Beim Blick auf ihren Kontoauszug mussten etliche Autofahrer feststellen, dass ihre KFZ-Steuer nicht in der richtigen Höhe abgebucht worden war. KFZ-Bescheide sollen mitunter fehlerhaft sein und Fahrzeughalter, die bereits am Lastschrift-Einzusgverfahren teilnehmen, wurden wohl mit dem Ziel angeschrieben, eine Einzugsvollmacht zu erteilen.

Der Bund der Steuerzahler rät, erteilte Bescheide ebenso zu überprüfen wie die Höhe der Abbuchung der KFZ-Steuer. Stellt man einen Fehler fest, muss umgehend (innerhalb von 30 Tagen) Widerspruch eingelegt werden. Wobei zwingend logisch sein dürfte, dass sich die Bearbeitungszeiten derzeit verlängern.

Übrigens: Es wird wohl nicht mehr (wie bisher üblich) daran erinnert werden, dass die KFZ-Steuer fällig wird. Wer nicht pünktlich bezahlt, erhält eine Mahnung.
Und noch etwas Neues: Das Bundesfinanzministerium hält eine App zur Berechnung der KFZ-Steuer bereit.

Von Auto Nom

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