Fr. Mrz 29th, 2024

Dass man nicht mit dem Handy in der Hand bzw. am Ohr Autofahren darf, das müsste inzwischen jeder wissen. Dank moderner Technik ist das im Prinzip auch gar nicht mehr nötig, denn die Nutzung einer Freisprechanlage ist gestattet und Sprachsteuerung kann das Mittel der Wahl sein. Dennoch wurden im Jahr 2011 unglaubliche 450.000 Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt.

Manchmal kann es trotzdem notwendig werden, bzw. man gerät in Versuchung, das Handy in die Hand zu nehmen, zu berühren und zu nutzen. Hierzu gibt es etliche Urteile. So ist zum Beispiel das Umlagern des Mobiltelefons vom Ablagefach in die Mittelkonsole gestattet, entschied das OLG Köln (OLG Köln – Az.: 83 Ss OWi 19/05).

Sämtliche Bedienfunktionen sind untersagt, dazu zählt auch das Wegdrücken eines Anrufes oder die Nutzung als Navi. Auch das Ablesen der Uhrzeit und das Lesen einer SMS sind ordnungswidrig nach einer Entscheidung des OLG Hamm. (OLG Hamm – Az.: 2 Ss OWi 177/05; 2 Ss OWi 1005/02; 2 Ss OWi 402/06), Man darf keine Mail checken, keinen MP3 Song auswählen. Das alles gilt, solange der Motor läuft.

Erst dann, wenn der Motor komplett abgestellt und nicht sofort startbereit ist, darf man wieder zum Handy greifen.

Die "Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt" schlägt bei einem Autofahrer mit 40,– Euro und 1 Punkt in Flensburg zu Buche, ein Radfahrer muss 25,– Euro zahlen.

Abgesehen von erlaubt oder nicht erlaubt, Telefonate & Co. stellen eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, deshalb sollten sie kurz gehalten werden und möglichst keinen Stressfaktor haben.

Unglaubwürdig war übrigens ein Autofahrer, der behauptet hatte, dass er sich sein Handy nur deshalb ans Ohr gehalten hatte, um mit dem warmen Akku sein entzündetes Ohr zu kurieren :-). Er musste zahlen……

Von Auto Nom

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