Eine erfreuliche Meldung hat der ADAC für Passagiere, deren Flüge aufgrund des Vulkanausbruchs annulliert wurden. Sie erhalten von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht laut der Fluggastrechteverordnung der EU ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.
Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften verpflichtet, betroffenen Passagieren Mahlzeiten, Getränke und notfalls eine Hotelunterkunft anzubieten sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen wie in der Fluggastrechteverordnung bei Annullierungen vorgesehen, besteht in diesem Fall nicht. Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Vulkanasche in der Luft gilt als gefährlich für die Düsentriebwerke von Flugzeugen – damit liegt ein Umstand vor, den die Fluggesellschaften nicht beeinflussen können.
Wie lange die Probleme dauern, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da der Vulkan weiterhin aktiv ist. Für Flugreisende besteht derzeit nur die Möglichkeit, sich auf den Webseiten der Airlines über ihre Flüge auf dem Laufenden zu halten. Auch die Alternative Bahn ist derzeit nur noch eingeschränkt zu empfehlen, da viele Verbindungen bereits ausgebucht sind.
Die Hubschraubereinsätze der ADAC-Luftrettung sind von der Aschewolke derzeit nicht betroffen. Die Partikel bewegen sich aufgrund einer stabilen Luftschichtung in Höhen zwischen 1 800 und 7 500 Metern. Die ADAC-Hubschrauber fliegen aktuell bei ihren Einsätzen nicht höher als 300 Meter über dem Boden.
Quelle:ADAC.de