Fr. Mrz 29th, 2024

 

Seit nunmehr unglaublichen fast 10 Jahren parkt ein weißer Mitsubishi in einem Münchener Parkhaus. Er ist verdreckt, die Seitenscheibe abgeklebt, im Inneren sieht man Müll und auch anscheinend persönliche Gegenstände des Fahrzeughalters.

Das Fahrzeug war am 24. November 2003 auf einem Platz im ersten Stock des Parkhauses abgestellt worden. Als das Auto wochenlang nicht bewegt worden war (was ja im Grunde nicht verboten ist) machten sich die Betreiber des Parkhauses Gedanken. Nicht nur um die ausstehenden Parkgebühren, sondern vielmehr darüber, dass hier ein Verbrechen vorliegen könnte. Schließlich ist es nicht an der Tagesordnung, dass jemand sein Auto parkt und dann stehen lässt.

Die Polizei wurde tätig. Einen kriminellen Hintergrund gab es nicht, heißt es, aber die Halterin des Fahrzeugs wurde ermittelt. Sie versprach vorbei zu kommen, zu bezahlen und das Auto abzuholen. Das war im Jahr 2004. Der Mitsubishi ist mittlerweile wohl zu einer Müllhalde verkommen, aber entfernt werden darf er nicht so einfach. Das müsste die Halterin tun……

Rechnet man die regulären Parkgebühren aus, müsste sie aber erst einmal knapp 70.000,– Euro bezahlen, bevor sie ihr Auto bewegen darf, sofern es sich noch bewegen lässt. Der Betreiber des Parkhauses würde sich allerdings auch drauf einlassen, wenn man sich auf eine derzeit mit anderen Fahrzeugbesitzern vereinbarte Monatsmiete einigen würde. So wären "nur" rund 7.500,– Euro zu entlohnen. Und das Fahrzeug müsste entfernt werden. Um seinen Weg in die Schrottpresse anzutreten.

Da die Halterin anscheinend in keiner Form reagiert, wird die Angelegenheit jetzt vor Gericht gehen. Was natürlich die Kosten weiter erhöht.

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Von Auto Nom

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