Sa. Nov 2nd, 2024

 

Bisher waren Käufer eines Elektro-und Brennstoffzellen-Pkw´s fünf Jahre lang von der KFZ-Steuer befreit. Für diese Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vom 18.Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 wird künftig 10 Jahre lang eine Steuerbefreiung eintreten, das beschloss kürzlich der Bundestag.

Für Erstzulassungen von Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 wird eine Befreiung von fünf Jahren gelten.

Außerdem wurde im Rahmen des Regierungs-Programms Elektromobilität beschlossen, dass bei der Dienstwagenbesteuerung der Nachteil des derzeit höheren Listenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen wird. (Einkommenssteuergesetz).

Eine weitere Neuerung:
Für die KFZ-Steuer gilt eine Einstufung nach Fahrzeugklassen und nicht mehr nach Hubraum mit Ausnahme des so genannten Fahrzeugaltbestandes. (Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009)

Angaben ohne Gewähr,

Von Auto Nom

2 Gedanken zu „Elektromobil 10 Jahre steuerfrei fahren“
  1. Der letzte Satz ist leider ziemlicher Unsinn. Für die älteren Pkw geht es meines Erachtens wie bisher nach Euro-Abgasnorm und Hubraum und bei den neuen werden CO2-Wert und HUbraum genommen, um die Steuer zu kassieren.

  2. Hallo, danke für Ihre Anregung. Gemeint sind natürlich E- Autos. Hier die Quelle und der Textauszug im Original: “Diese Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes setzen einen Teil des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ um.
    Vereinfachung: Künftig gilt die Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kraftfahrzeugsteuer.
    Für den so genannten Fahrzeugaltbestand, also für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009, bleibt es übrigens auch ab 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße.”

    Quelle:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert