Wie ist das mit der Rettungsgasse?
Im Prinzip ist man verpflichtet, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Außerortstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden
Im Prinzip ist man verpflichtet, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Außerortstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse zu bilden
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