Sa. Apr 20th, 2024

Immer wieder hört man, dass – wer bei einem Unfall auf ein anderes Fahrzeug auffährt – schuld am Unfall ist. Man kann oftmals ausgehen kann, dass dem so ist, denn der erforderliche Sicherheitsabstand wird viel zu selten eingehalten Nicht immer muss diese These jedoch immer richtig sein und die Schuldfrage ist genau zu klären.

Es gibt durchaus mehrere Möglichkeiten, nach denen der Fahrer, der im vorausfahrenden Fahrzeug sitzt, zumindest mitverantwortlich für den Auffahrunfall ist:

Man fährt auf eine grüne Ampel zu und plötzlich tritt der Fahrer vor einem aus unerfindlichem Grund auf die Ampel. Hier kann man unter Umständen nicht vorausschauend genug fahren, um zu verhindern, dass man auffährt. Ähnlich ist es, wenn vor dem Fahrzeug vor uns ein kleines Tier auf die Straße läuft und es wird gebremst. Oder ein Klassiker: Es fällt während der Fahrt etwas herunter und der Fahrer will sich nur ganz schnell danach bücken, um es aufzuheben und bremst ab. In diesen Fällen trifft des vorderen Fahrer zumindest eine Teilschuld

Im Zweifelsfall liegt die Beweislast oftmals beim Hintermann, so dass man das Geschehen sofort durch Unfallzeugen absichern lassen sollte. 

Bei so genannten Kettenauffahrunfällen, an denen mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt sind, muss genau ermittelt werden, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Die Versicherungen der beteiligten Unfallfahrer einigen sich nach der Klärung des Unfallgeschehens meist untereinander. So werden die entstandenen Kosten oftmals nach einer Quote verteilt, leider können aber nicht immer alle entstandenen Schäden reguliert werden.

Der ausreichende Sicherheitsabstand hängt von verschiedenen Kriterien ab, als Anhaltspunkt wird oft ein Abstand von einer halben Tacholänge empfohlen. (Bei 100 Km/h wären das 50 Meter). Übrigens: Der Abstand zwischen zwei Leitpfosten auf deutschen Autobahnen beträgt 50 m.

Von Auto Nom

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