Fr. Mrz 29th, 2024

Ab dem 1. Februar 2012 ist es wieder möglich, beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) online den Antrag für die Förderung der Nachrüstung  von Rußpartikelfiltern zu stellen.

Insgesamt stehen Fördermittel von 90.000,– Euro zur Verfügung, die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Es muss sich um einen PKW mit Diesel handeln bzw. um ein leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen.
Die Erstzulassung für PKW´s muss vor dem 1.1.2007 liegen, die von leichten Nutzfahrzeugen vor dem 17.12.2009.
Der Einbau des Partikelfilters muss zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2012 erfolgen.
Die Nachrüstung muss durch die ausführende Werkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigt werden.
Die Nachrüstung muss im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Das Antragsformular und sämtliche Informationen stehen ab dem 1.2.2012 beim BAFA zur Verfügung.

Dort muss man den Antrag ausfüllen und via Internet übermitteln, dann ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des Fahrzeugscheines per Post übersenden. Beantragt werden kann der Zuschuss von 330,– Euro nur von demjenigen, der zum Zeitpunkt des Einbaus des Filters auch der Halter des Fahrzeugs war.
 

Angaben ohne Gewähr

Von Auto Nom

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert