Mi. Dez 11th, 2024

 

Weil Fahranfänger überdurchschnittlich häufig Unfälle verursachen, zeigten Versicherungen lange Zeit nur gebremstes Interesse an jungen Autofahrern. Die Folge waren sehr hohe Versicherungsprämien der Klasse 0 (in der Regel 240 Prozent). Zum laufenden Kfz-Wechselgeschäft hat der ADAC diesem Marktmechanismus günstige Sondereinstufungen für Führerscheinneulinge entgegengesetzt.
  • Jeder Führerscheinneuling, der am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren teilnimmt (BF-17) und zum ersten Mal ein Auto auf sich anmeldet, wird von der ADAC-AutoVersicherung in das Führerscheinstarterpaket mit der Schadenfreiheitsklasse 1 (100 Prozent) eingestuft. Zusätzlicher Vorteil: Die Pannenhilfe durch den ADAC ist im ersten Jahr kostenlos. Wesentliche Voraussetzungen für die verbesserte Ersteinstufung: Das Auto des Fahranfängers darf nicht mehr als 115 PS haben und nicht älter als zwölf Jahre sein – so will der ADAC zum Kauf von weniger PS-starken Autos mit einem Mindestmaß an Sicherheitstechnik animieren.
  • Unter dem Dach der neuen ADAC-AutoFamilienVersicherung sind für Fahranfänger sogar Sondereinstufungen von 85 oder 70 Prozent (SF2, SF3) möglich. Grund: Je mehr Schadenfreiheitsrabatt-berechtigte Fahrzeuge in der Auto-Familienversicherung vorhanden sind, desto besser die Schadenfreiheitsklasse (SF). Neu hinzukommende Fahrzeuge ohne Vorversicherung starten dadurch sofort mindestens in SF 2 und somit bei nur 85 Prozent. Zusätzlicher Vorteil: Je nach Anzahl der gemeldeten Fahrzeuge erhalten alle Versicherungsnehmer innerhalb der Auto-FamilienVersicherung einen Beitragsrabatt von bis zu zwölf Prozent.
Fahranfänger sparen so nicht nur deutlich bei der Versicherungsprämie, sie erhalten auch einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Schadenfreiheitsrabatt – und sind damit nicht mehr nur, wie etwa bei der Zweitwagenregelung, über die Eltern an einen Vertrag angehängt. Wer ein Fahrsicherheitstraining absolviert, bekommt zusätzlich einen Beitragsrabatt von fünf Prozent.
Die ADAC-AutoFamilienVersicherung gilt für alle zulassungspflichtigen motorisierten Fahrzeuge – gleich ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil. Sie richtet sich an alle Lebensgemeinschaften "unter einem Dach". Ebenso Kinder bis zum 27. Lebensjahr, die sich in einer Ausbildung oder Studium befinden, profitieren von den Vorteilen –  auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
 
Quelle ADAC.de

Von Auto Nom

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