Fr. Mrz 29th, 2024

Autofahrer können in der Regel auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Laut ADAC gibt es ein Sonderkündigungsrecht auch nach dem Stichtag 30. November 2011. Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Versicherung sich zum 1. Januar 2012 erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Diese Möglichkeit verschiebt sich jedoch, wenn das Versicherungsjahr nicht am 31.12., sondern zu einem anderen Termin endet.

Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die Versicherung „nur“ durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist – deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.

Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadensfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern.

Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende.

Quelle: ADAC.de

Von Auto Nom

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