Fr. Mrz 29th, 2024

Am Wochenende haben sich zahlreiche Wildunfälle ereignet, das sind Nachrichten, die bei jedem Autofahrer das Bewusstsein schärfen sollten, dass gerade zur dunklen Jahreszeit erhöhte Gefahren durch Wildwechsel herrschen.

Am Samstagabend war ein 51jähriger auf einer Landstraße nahe Remscheid mit seinem Quad unterwegs. Kurz vor der Ortschaft Beyenburg kam es gegen 23.40 Uhr zu einer Kollision mit einem Reh. Der Quadfahrer wurde schwer verletzt, das Tier überlebte den Zusammenprall nicht.

Auf der B291 zwischen Schwetzingen und Walldorf erfasste eine 66jährige Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug ein Wildschwein. Wahrscheinlich unter Schock fuhr sie nach Hause und informierte die Polizei. Die Beamten fanden Spuren eines Wildunfalls an ihrem PKW und entdeckten in der Nähe der Unfallstelle das verendete Wildschwein.

Auf der Landstraße 1221 zwischen Oldisleben und Esperstedt stieß kurz nach 16 Uhr ein Auto mit einem Reh  zusammen, das unverhofft die Fahrbahn überqueren wollte. Das Tier erlag seinen Verletzungen, am PKW entstand ein Sachschaden von 1.500,– Euro.

Als am Sonntag ein 18jähriger mit seinem PKW im Bezirk Gmunden in Österreich einem Reh ausweichen wollte, verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, Das Auto überschlug sich an einer Böschung mehrmals, der Fahrer und die weiteren fünf  PKW-Insassen wurden verletzt.

Was aber kann man tun, um solche Unfälle zu vermeiden?
Besonders im Frühjahr und im Herbst kommt es vermehrt zu Wildunfällen mit rund einer halben Milliarde Sachschäden und zahlreichen Personenschäden.
Zuerst einmal sollte man die Warnschilder am Straßenrand sehr ernst nehmen und die eigenen Konzentration auf Hochtouren laufen lassen. Gleichzeitig muss man die Geschwindigkeit reduzieren. (Warnschilder stehen an Punkten, wo es häufiger zu Wildunfällen kommt).
Kommt ein Tier in Sichtweite, wird empfohlen, dass man abblenden soll, abbremsen und hupen. Lässt sich eine Kollision nicht vermeiden, soll man nach Ratschlägen des ADAC nicht ausweichen, sondern so stark wie möglich bremsen. Die Schäden aufgrund von Ausweichmanövern werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Versicherern getragen.
Ist es zu einem Zusammenstoß gekommen, ist die Warnweste anzulegen, die Unfallstelle zu sichern und man informiert die Polizei, die wiederum den zuständigen Jagdpächter in Kenntnis setzen wird. Auf keinen Fall soll man sich dem toten oder verletzten Tier nähern und man muss auch dann Meldung machen, wenn ein Tier augenscheinlich verletzt wurde und geflüchtet ist.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall – schon bevor es zu einer Gefahr kommt-, ein Blick in die Versicherungsunterlagen, um heraus zu finden, ob und inwieweit es eine Wildschadenklausel darin gibt und was in der Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist.

 

Von Auto Nom

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert