Sa. Apr 20th, 2024

Auf der Inntalautobahn A 12 zwischen Kufstein und Zirl und zwischen Karrösten und Zams im Tiroler Oberland sowie auf der Brennerautobahn von Innsbruck bis Schönberg (A 13) gilt seit dem 20.11.2014 das Tempolimit 100.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung soll der Verbesserung der Luftqualität dienen und hatte in Österreich schon seit längerem als “Lufthunderter” für Diskussionen gesorgt. Die Verstöße dagegen werden nicht nach dem Bußgeldgesetz geahndet, sondern nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L). Im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sind alle EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung enthalten.

Zunächst wird es eine “Probezeit” für das Tempolimit von einem Jahr geben. Danach und während dieses Jahres werden eventuelle Änderungen der Luftqualität gemessen und ausgewertet.

Unter den 100-Schildern findet man übrigens das Zusatzschild “IG-L”. Wer jetzt denkt, dass das doch irrelevant ist, der irrt. Denn das höchste Bußgeld bei Verstößen gegen das Tempolimit nach dem Bußgeldgesetz würde 726,– Euro betragen, nach dem IG-L wird man jedoch mit bis zu 2.180,– Euro im Höchstfall zur Kasse gebeten.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung  von 10 km/h  wird mit 35 Euro geahndet.
Bis zu 20 km/h Überschreitung kosten 50 Euro,
bei bis zu  30 km/h muss man 80 Euro zahlen.
Bei höheren Überschreitungen wird ein Strafverfahren mit höherem Bußgeld eingeleitet.

Angaben ohne Gewähr

Von Auto Nom

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