Fr. Mrz 29th, 2024

Für Wartung und Inspektion des Neuwagens werden zum großen Teil die Vertragswerkstätten des Herstellers in Anspruch genommen, weil die freien Werkstätten nicht die erforderlichen Daten und Teile zur Verfügung haben.

Laut einer Regelung der EU – GVO 1400/2002 –  soll den freien Werkstätten dies jedoch möglich sein, indem der Hersteller ihnen die technischen Daten und Original-Ersatzteile zur Verfügung stellt. Dieses Recht wollen die Inhaber der freien Werkstätten jetzt verstärkt in Anspruch nehmen. Durch die Umsetzung der Abwrackprämie ist der Umsatz in diesen Werkstätten zurück gegangen, weil etliche Kunden weg gefallen sind.

Es lohnt sich also auf alle Fälle ein Preisvergleich. Zuvor sollte jedoch ein Blick in die Garantie-Unterlagen und die enthaltenen Klauseln zur Wartung und Inspektion des Fahrzeugs geworfen werden. Anmerken möchte ich auch, dass bei einem Verkauf des Fahrzeugs mancher Käufer Wert darauf legt, dass der Stempel einer Vetragswerkstatt im Heft zu finden ist.

 

 

 

 

Von Auto Nom

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