Do. Apr 25th, 2024

Folgendes Problem könnten jeden ereilen:

Man kauft sich bei einem Händler einen gebrauchten PKW. Das Auto steht noch bis zur Auslieferung bei diesem Händler und bekommt dort Lackkratzer. Der Verkäufer bessert den Schaden aus und lackiert den Wagen nach.
Der Kunde ist der Überzeugung, dass er dadurch ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag hat und will den Kaufpreis erstattet haben.

Zur Einigung sehen sich die Kontrahenten vor Gericht wieder.

In einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof  entscheiden müssen, mit dem Ergebnis, dass eine fehlende Originallackierung beim gebrauchten fahrbaren Untersatz keinen Mangel darstellt.

Durch eine fachgerechte Neulackierung ist der Mangel behoben, da bei einem Gebrauchtwagen nicht erwartetet werden kann, dass sich sämtliche Teile im Originalzustand befinden. Wichtig ist, dass solche Arbeiten technisch und optisch einwandfrei ausgeführt worden sind.

BGH, AZ: VIII ZR 191/07

 

Von Auto Nom

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