Eine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es (noch) nicht. Jedoch verlangt der Gesetzgeber und die Versicherungen bei Unfällen im Winter, eine den Witterungsverhältnissen angepasste Ausrüstung, was die Breifung mit einschließt.
Winterreifenpflicht gilt für:
Finnland (Pflichtzeitraum: 01. Dezember – 28. Februar) Estland (Pflichtzeitraum: 01. Dezember – 28. Februar) Lettland (Pflichtzeitraum: 01. Dezember – 28. Februar) Litauen
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