
Zusammenfassend kann dem Halter oder dem Fahrer eines E-Bikes oder S-Pedelecs daher nur geraten werden, sich nicht von der fahrradähnlichen Optik seines Gefährts leiten zu lassen, sondern vielmehr die bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs gebotene erforderliche Sorgfalt zu wahren und geltende verkehrsrechtliche Regelungen zu beachten.




