Bußgelder im Ausland fallen oftmals höher aus als bei vergleichbaren Zuwiderhandlungen in Deutschland. Bei Verkehrsverstößen im Ausland ist zu beachten, dass zur Zeit nur nichtbezahlte Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden können. Voraussichtlich ab Oktober 2010 ist allerdings mit einer EU-weiten Geldbußenvollstreckung zu rechnen.
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