Folgende sieben Stufen der Partikel-Minderung (PM) wurden nach Anlage XXVI StVZO definiert:
• Stufe PM01
Für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe Euro-1.
Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-2-Diesel-Pkw der Gruppe III geltenden
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