Wer im alkoholisierten Zustand mit dem Fahrrad unterwegs ist, gefährdet den Straßenverkehr und muss mit harten Strafen rechnen. Insbesondere bei der Beteiligung an einem Unfall droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt ab einem Wert von 0,3 Promille. Als fahruntüchtig werden Verkehrsteilnehmer ab 1,6 Promille Alkohol im Blut eingeschätzt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das Nachrichtenportal www.news.de berichtet über die Sündenfahrt auf dem Drahtesel und deren mögliche Auswirkungen.
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