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Elektromobilität: Bündnis 90/Die Grünen stellen konkrete Forderungen

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Forderungskatalog für das Umsteuern auf die Elektromobilität in Deutschland auf. "Bei Elektromobilität geht es nicht nur um den Austausch des Antriebs, sondern auch um die Veränderung bisheriger Verkehrsstrukturen", heißt es darin. 

Die Grünen-Politiker beschränken sich nicht auf allgemeine Postulate, sondern nennen konkrete Maßnahmen, um die Einführung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen.

So wollen sie schon ab 1. Januar 2011 die Anschaffung von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 60 g/km mit einer Barprämie von 5000 Euro fördern, sofern die Motorleistung 80 Kilowatt nicht überschreitet. Eine Privatnutzung entsprechender Dienstwagen soll nach dem Willen der Fraktion komplett von der Besteuerung des geldwerten Vorteils ausgenommen sein.

Die staatliche KfWBankengruppe soll zinsverbilligte Kredite bis zu einer Höhe von 30 000 Euro für die Anschaffung von Fahrzeugen mit weniger als 60 g/km CO2-Ausstoß gewähren. Öffentliche Fördermittel für den Bau von Park&Ride-Anlagen würden nur noch mit der Auflage gewährt, dass eine bestimmte Anzahl der Parkplätze mit einer Stromladestation ausgestattet ist.

Vom Bund verlangen die Parlamentarier, dass er im Rahmen der öffentlichen Beschaffung für alle Bundesbehörden einen "Pioniermarkt" für Plug-in-Hybride und Elektroautos schafft. Auch von den Ländern und Kommunen sollen bevorzugt solche Fahrzeuge beschafft werden. Auf europäischer Ebene strebt Bündnis 90/Die Grünen für leichte Nutzfahrzeuge einen CO2-Grenzwert von höchstens 160 g/km ab 2015 und höchstens 135 g/km ab 2020 sowie für Pkw von höchstens 80 g/km ab 2020 ohne Ausnahmen an.

Für schwere Nutzfahrzeuge und Schienenfahrzeuge mit Dieselantrieb soll die Bundesregierung ein Forschungsprogramm für die Entwicklung von Plug-in-Hybriden einrichten.

Öffentliche Stellplätze an Ladestationen sollen in die Straßenverkehrsordnung als Sonderflächen für Elektrofahrzeuge aufgenommen werden mit der Möglichkeit, Sperren gegen Falschparker zu installieren.

Die Bundesregierung soll sich für eine Standardisierung von Stromanschlüssen, von Kommunikationsschnittstellen zwischen Fahrzeug und Ladestation sowie für einheitliche Standards bei Abrechnungssystemen einsetzen. In die Feinstaubverordnung soll eine blaue Null- Emissions-Plakette für Elektrofahrzeuge eingeführt werden, damit Kommunen für solche Fahrzeuge Parkgebühren ermäßigen oder erlassen können. Ein Teil der Parkplätze soll künftig Fahrzeugen mit blauer Plakette vorbehalten bleiben. In ökologisch besonders sensible Gebiete, wie beispielsweise in Naturtourismusregionen oder Nationalparks, sollen nur noch Elektrofahrzeuge einfahren dürfen.

Nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion dürfen ab 2015 neue Motorroller mit Verbrennungsmotor nicht mehr zugelassen werden. Insgesamt fordern die Grünen-Parlamentarier innerhalb der nächsten zehn Jahre für Maßnahmenpakete zur Einführung der Elektromobilität mindestens fünf Milliarden Euro an staatlichen Fördermitteln. Sie lassen keinen Zweifel daran, dass Elektromobilität nur dann ökologisch Sinn macht, wenn sie möglichst umfassend mit Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert wird. Derzeit beraten über den Antrag

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