Zaparena

Auto-Tipps ⇒ Die fünfte Jahreszeit mit Vorsicht genießen Karneval und Fasching verträgt sich nicht immer mit Autofahren

Die fünfte Jahreszeit mit Vorsicht genießen Karneval und Fasching verträgt sich nicht immer mit Autofahren

Wer am närrischen Karnevalstreiben teilnimmt, sollte sich unbedingt vor Alkoholfahrten hüten. Der ADAC erinnert daran, dass die Strafen für Trunkenheit am Steuer im vergangenen Jahr verdoppelt wurden. Bereits 0,5 oder mehr Promille am Steuer können weitreichende Folgen haben: Ein Bußgeld von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein mindestens vierwöchiger Führerscheinentzug erwarten den Sünder.

Maskierte Jecken dürfen trotz Verkleidung auch während der tollen Tage ans Steuer. Aber: Wer allzu opulent maskiert fährt, muss unter Umständen mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen und zwar dann, wenn durch die Verkleidung sowohl Sicht als auch Gehör und damit die Fahrsicherheit beeinträchtigt sind. Ganz und gar nicht lacht der Schalk nach einem Unfall: Wegen grober Fahrlässigkeit kann er den Kaskoschutz seiner Versicherung verlieren.

Deshalb rät der ADAC allen Narren, die weder auf Alkohol noch auf eine aufwendige Maskierung verzichten wollen, während der Faschingstage auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. Das Risiko, mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, ist aufgrund verstärkter Polizeikontrollen besonders hoch. Schon geringe Alkoholmengen im Blut können problematisch werden. Bei 0,3 Promille und auffälligem Fahrverhalten müssen Autofahrer sechs Monate den Führerschein abgeben, außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe.

Auch am Tag danach sollte der Kater im Auge behalten werden: Der menschliche Körper baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. „Spätheimkehrer“ sollten deshalb Bus oder Bahn nutzen, um zur Arbeit zu fahren.

Quelle: www.presse.adac.de

1 comment to Die fünfte Jahreszeit mit Vorsicht genießen Karneval und Fasching verträgt sich nicht immer mit Autofahren

  • Sandra

    Ich stimme dem Tenor des Artikels zu. Aber was wenn man doch mal ein Bier zu viel trinkt und dann im Verdacht steht <a href="http://www.alkoholfahrt.com">betrunken gefahren</a> zu sein, dann bleibt nicht besonders viel übrig, als sich rechtliche Hilfe in Form eines Anwalts zu holen…

Hinterlasse eine Antwort

  

  

  

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong> <font color="" face="" size=""> <span style="">