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Autoreifen ⇒ Autoreifen Kennzeichnung für das Abrollgeräusch ab 01.10.2009 in einem abgebauten Verkaufsverbot

Autoreifen Kennzeichnung für das Abrollgeräusch ab 01.10.2009 in einem abgebauten Verkaufsverbot

Ab 01.10.2009 gibt es ein Verkaufsverbot für Autoreifen ohne "S" Kennzeichnung.

Dieses Verkaufsverbot wird stufenweise eingeführt.

  • ab 01.10.2009 für Reifen, deren Laufflächenbreite bis 185 Millimeter beträgt
  • ab 01.10.2010 für Reifen über 185 bis 205 Millimeter Querschnittsbreite
  • ab 01.10.2010 für Reifen über 215 Millimeter

Was bewirkt diese neue Verordnung? Alle Reifen, die mit einem "S" gekennzeichent sind (nicht verwechseln mit dem Kennzeichen "M+S" = "Match und Schnee"), erfüllen die Autoreifen-Verkaufsverbot-Sound-Kennzeichnung-Abrollger%C3%A4usche-Profiltiefe” target=”_blank”>ECE-Richtlinie 117. Das Kennzeichen "S" bedeutet "Sound" und weisst darauf hin, dass dieser Reifen die Norm erfüllt.

Aber keine Regelung ohne Ausnahmen.

Es gibt Reifen, die trotzdem ab dem 01.10.2009 ohne "S" Kennzeichnung über den Ladentische gehen können. Diese Reifen müssen jedoch ein Zertifiakt aufweisen, indem bestätigt wird, das sie die ECE-Richtlinie 117 erfüllt. Damit dürfen diese Reifen auch ohne Kennzeichnung verkauft werden aber nur für Reifen, die nach der 40. Kalenderewoche 2009 produziert wurden.

 

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