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Auto-Tipps ⇒ Keine Haftpflicht für abgemeldete Autos

Keine Haftpflicht für abgemeldete Autos

 

Vorsicht bei Schäden, die ein abgemeldestes Fahrzeug verursacht.

in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Aktenzeichen: I-4 U 191/97), wurde der Verursacher eines Schadens, durch sein abgemeldetes Fahrzeug zur Zahlung verpflichtet, die Versicherung musste nicht einspringen.

 

 

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